Ukraine
Am 24. Februar 2022 begann mit dem russischen Angriff auf die Ukraine der Krieg. Seither mussten viele Millionen Menschen aus der Ukraine fliehen. Die Europäische Union (EU) nutzte zum ersten Mal seit ihrer Entstehung die Möglichkeit, einer gemeinsamen und unbürokratischen Aufnahme der Fliehenden. Damit werden Geflüchtete aus der Ukraine ohne Prüfung des Einzelfalls in den 27 Ländern der EU aufgenommen. Alle Regierungschefs der Europäischen Union haben gemeinsam nach Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine beschlossen:
Menschen, die dauerhaft in der Ukraine leben bekommen einen Aufenthalt in der Europäischen Union.
Der Aufenthalt ist aktuell erstmal bis 4.März 2025 erlaubt – wahrscheinlich noch länger.
Deutschland hat beschlossen, die Aufenthaltserlaubnis der Geflüchteten aus der Ukraine nicht einzeln zu verlängern. Stattdessen gibt es einen Beschluss des Bundesinnenministeriums in dem steht: Für alle Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG haben, gilt die Aufenthaltserlaubnis bis zum 4.März 2025. Das Datum auf der Aufenthaltserlaubnis ist damit falsch und wird durch den Beschluss ersetzt. Informationen zum Beschluss finden Sie hier.
Für Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderung ist die zeitliche Befristung und die Notwendigkeit der Suche nach einer anderen Aufenthaltsperspektive eine Herausforderung. Zwar gibt es einen grundsätzlichen Zugang zur Unterstützung und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung sowie zu Beratungen im Bereich Fluch und Migration, aber auf Seiten der Fachberatungen im Bereich Behinderung und im Bereich Flucht und Aufenthalt fehlt es häufig an Kenntnissen über die Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung. Als Folge werden geflüchtete Menschen mit Behinderung nicht umfassend und auch widersprüchlich beraten. Eine Verweisberatung findet selten statt und wenn dann fehlerhaft. Eine bedarfsgerechten Informationsvermittlung an den Personenkreis (Menschen mit Flucht-/Migrationserfahrung und Behinderung und ihre Familien) scheitert. Auf Seiten der Geflüchteten mit Behinderungen gibt es sprachliche Barrieren, Diskriminierungserfahrungen sowie unterschiedliche Vorstellungen und Kenntnisse von Behinderung bedingt durch soziale Prägung.
Partizipatives Buchprojekt - Unsere Wege
2021 haben 20 Familien und MINA das Buch "Unsere Wege - Erfahrungsberichte geflüchteter und migrierter Familien mit Kindern mit Behinderun" geschrieben. Jede Familie berichtet in einem Interview über ihre persönlichen Erfahrungen an der Schnittstelle. Ergänzend zu den Berichten finden Sie nach jedem Interview allgemeine Informationen. Die Informationen sind erste Wegweiser rund um das Thema "Leben mit einem Kind mit Behinderung".
"Unsere Wege" gibt es auf diesen Sprachen: Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Dari.
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Handreichung Flucht, Migration und Behinderung
Auf Basis der Erfahrungen von MINA informieren wir in der Handreichung über Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen:
Beratung
Freizeitangebote
Angebote zur Selbsthilfe und
Organisationsentwicklung.
Wir möchten damit andere Organisationen, Vereine und Initiativen Inspiration für die Praxis geben. Neben Informationen enthält die Handreichung viele Tipps und Beispiele, wie Sie Ihre Angebote bedarfsgerecht mit und für die Zielgruppe gestalten können.
Die Handreichung gibt es auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch.
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Kontakt
Projekt Vielfalt inklusiv
030 – 62 93 40 31
vielfalt@mina-berlin.de