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Ukraine

Am 24. Februar 2022 begann mit dem russischen Angriff auf die Ukraine der Krieg. Seither mussten viele Millionen Menschen aus der Ukraine fliehen. Die Europäische Union (EU) nutzte zum ersten Mal seit ihrer Entstehung die Möglichkeit, einer gemeinsamen und unbürokratischen Aufnahme der Fliehenden. Damit werden Geflüchtete aus der Ukraine ohne Prüfung des Einzelfalls in den 27 Ländern der EU (https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/country-profiles_de ) aufgenommen.

Diese Art der unbürokratischen Aufnahme und Aufenthalt ist allerdings zeitlich begrenzt: Die EU-Staaten können diesen Aufenthalt für zwei Jahre ab Beginn des EU-Aufnahmebeschlusses gewähren, danach kann die EU den sogenannte „vorübergehende Schutz“ für maximal ein weiteres Jahr verlängern. Aktuell gilt der in den EU-Staaten gewährte Aufenthalt bis März 2024, maximal verlängerbar bis Frühjahr 2025.

Innerhalb dieser befristeten Aufenthaltszeit sollen die Geflüchteten sich für eine andere Perspektive entscheiden; das kann Rückkehr, Weiterwanderung oder ein längerer (dauerhafter) Aufenthalt im Aufnahmeland sein. Es besteht daher ab Einreise in den EU - Staat grundsätzlich ein Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt und Unterstützung bei Arbeit und Ausbildung. In Deutschland haben Geflüchteten aus der Ukraine seit 1. Juni 2023 in Deutschland auch Zugang zum Regelsystem der sozialen Unterstützungsleistungen.

Für Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderung ist die zeitliche Befristung und die Notwendigkeit der Suche nach einer anderen Aufenthaltsperspektive eine Herausforderung.

Zwar gibt es einen grundsätzlichen Zugang zur Unterstützung und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung sowie zu Beratungen im Bereich Fluch/Migration, aber auf Seiten der Fachberatungen im Bereich Behinderung und im Bereich Flucht und Aufenthalt fehlt es häufig an Kenntnissen über die Schnittstelle Flucht/Migration und Behinderung.

Als Folge werden geflüchtete Menschen mit Behinderung nicht umfassend und auch widersprüchlich beraten – eine Verweisberatung findet selten statt und wenn fehlerhaft, eine bedarfsgerechten Informationsvermittlung an den Personenkreis (Menschen mit Flucht-/Migrationserfahrung und Behinderung und ihre Familien) scheitert.

Auf Seiten der Geflüchteten mit Behinderungen gibt es sprachliche Barrieren, Diskriminierungserfahrungen sowie unterschiedliche Vorstellungen und Kenntnisse von Behinderung bedingt durch soziale Prägung.